regelmäßiger Monatsdurchschnitt-Monatswert, der für die Verdienstgrenze geprüft wird.
M
Monatslohn-Regelmäßiger Bruttolohn pro Monat.
n
Beschäftigungsmonate-Monate, für die der Minijob im Jahr geplant ist.
U
Urlaubsgeld-Planbare Einmalzahlung oder anteilig gezahltes Urlaubsgeld.
S
weitere Sonderzahlungen-Zum Beispiel planbares Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen.
J
weitere Minijobs-Regelmäßiger Monatsverdienst aus weiteren Minijobs.
Minijob mit Urlaubsgeld Beispielrechnungen 2026
Die Beispiele zeigen, wie schnell planbares Urlaubsgeld den regelmäßigen Durchschnitt verändert. Alle Werte rechnen mit 12 Beschäftigungsmonaten.
Monatslohn
Urlaubsgeld
Jahreswert
Monatsdurchschnitt
Einordnung
520,00 €
500,00 €
6.740,00 €
561,67 €
innerhalb der Minijob-Grenze
560,00 €
500,00 €
7.220,00 €
601,67 €
innerhalb der Minijob-Grenze
575,00 €
500,00 €
7.400,00 €
616,67 €
wahrscheinlich Übergangsbereich statt Minijob
603,00 €
100,00 €
7.336,00 €
611,33 €
wahrscheinlich Übergangsbereich statt Minijob
Planbare Sonderzahlungen gehören in die regelmäßige Entgeltprognose. Eine unvorhersehbare Überschreitung ist höchstens in zwei Monaten eines Zeitjahres und bis zum doppelten Monatsgrenzwert zulässig.
Minijob-Grenzen und Mindestlohn 2026
Urlaubsgeld ist nur ein Teil der Prüfung. Stundenlohn, Monatsstunden und Jahresgrenze müssen zusammenpassen.
Wert
Betrag
Bedeutung im Rechner
Monatliche Minijob-Grenze
603,00 €
Maximaler regelmäßiger Monatsdurchschnitt für einen Minijob mit Verdienstgrenze.
Jahresgrenze bei 12 Monaten
7.236,00 €
Orientierung für ganzjährig geplante Beschäftigungen.
Höchster Verdienst im Ausnahme-Monat
1.206,00 €
Nur bei einem tatsächlich unvorhersehbaren Grund und höchstens zweimal im Zeitjahr.
Gesetzlicher Mindestlohn
13,90 € pro Stunde
Untergrenze für den Stundenlohn, sofern keine Ausnahme gilt.
Monatsstunden bei Mindestlohn
43,38 Stunden
Rechnerischer Stundenrahmen, wenn genau der Mindestlohn gezahlt wird.
Übergangsbereich bis
2.000,00 €
Liegt der Durchschnitt darüber, ist der Job in diesem Modell kein Minijob mehr.
Quellenbasis. Minijob-Zentrale zur Verdienstgrenze und zu Einmalzahlungen, Mindestlohnkommission und BMAS zum Mindestlohn 2026.
Häufig gestellte Fragen zum Minijob-Urlaubsgeld-Rechner
Zählt Urlaubsgeld beim Minijob zur Verdienstgrenze?
Ja, wenn das Urlaubsgeld planbar ist. Für 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603,00 € im Monat. Entscheidend ist der regelmäßige Durchschnitt. Deshalb verteilt der Rechner vertraglich erwartetes Urlaubsgeld auf die Beschäftigungsmonate und prüft, ob der Monatsdurchschnitt innerhalb der Grenze bleibt.
Kann ich bei 603 € Monatslohn zusätzlich Urlaubsgeld bekommen?
Bei einem bereits ausgeschöpften Monatslohn bleibt für planbares Urlaubsgeld praktisch kein Platz. Ein zusätzlicher planbarer Betrag erhöht den regelmäßigen Durchschnitt und kann dazu führen, dass die Beschäftigung nicht mehr als Minijob mit Verdienstgrenze gilt. Der Rechner zeigt deshalb den verbleibenden Jahresabstand und den maximal möglichen Urlaubsgeldbetrag.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?
Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung des normalen Lohns während des bezahlten Urlaubs. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Leistung, wenn sie arbeitsvertraglich, tariflich oder betrieblich vorgesehen ist. Für die Minijob-Grenze kann beides relevant sein, aber der Rechner ist für zusätzliche Sonderzahlungen gedacht. Wenn dein Urlaub bereits im normalen Monatslohn bezahlt wird, trägst du ihn nicht zusätzlich als Urlaubsgeld ein.
Was bedeutet planbares Urlaubsgeld?
Planbar ist eine Zahlung, wenn sie bei der vorausschauenden Entgeltprognose erwartet werden kann. Das ist häufig der Fall, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder durch eine regelmäßige betriebliche Übung vorgesehen ist. Dann sollte sie nicht erst im Auszahlungsmonat auffallen, sondern schon bei der Jahresplanung berücksichtigt werden.
Was passiert bei einer wirklich unvorhersehbaren Überschreitung?
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Grund tatsächlich unvorhersehbar ist, zum Beispiel eine Krankheitsvertretung. Im Zeitjahr sind höchstens zwei Überschreitungsmonate erlaubt. Der Gesamtverdienst darf dann pro Monat höchstens 1.206,00 € betragen. Vertraglich zugesagtes oder wiederkehrendes Urlaubsgeld ist planbar und fällt nicht unter diese Ausnahme.
Warum fragt der Rechner nach Beschäftigungsmonaten?
Nicht jeder Minijob läuft von Januar bis Dezember. Wenn eine Beschäftigung nur für wenige Monate geplant ist, wird die Grenze für diesen Zeitraum betrachtet. Der Rechner verteilt Monatslohn und planbare Sonderzahlungen auf die eingetragenen Monate. So siehst du, ob zum Beispiel ein Sommerjob mit Urlaubsgeld noch innerhalb des geplanten Entgeltkorridors bleibt.
Warum prüft der Rechner auch Stundenlohn und Stunden?
Die Minijob-Grenze hängt praktisch mit dem Mindestlohn zusammen. Seit Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde. Wenn Stundenlohn, Wochenstunden und Monatslohn nicht zusammenpassen, kann die Entgeltprognose falsch sein. Deshalb zeigt der Rechner das Stundenbudget und warnt bei auffälligen Abweichungen.
Was ist, wenn der Durchschnitt knapp über der Grenze liegt?
Dann sollte der Job nicht weiter als geringfügige Beschäftigung geplant werden. Die Seite zeigt weiterhin Jahresprognose, Grenzabstand und den möglichen Übergangsbereich. Sie ist aber nur eine Statusprüfung und berechnet ausdrücklich keine Minijob-Abzüge oder Nettoauszahlung. Dafür brauchst du einen passenden Midijob-Rechner.
Werden mehrere Minijobs zusammengerechnet?
Ohne versicherungspflichtigen Hauptjob werden die regelmäßigen Verdienste aus allen Minijobs zusammengerechnet. Liegt die Summe über der Grenze, sind alle Jobs versicherungspflichtig. Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur der zeitlich erste Minijob geringfügig. Jeder weitere wird unabhängig von der Summe mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Kurzfristige Beschäftigungen folgen anderen Regeln.
Kann ich statt Urlaubsgeld den Monatslohn senken?
Das kann eine Option sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vergütung rechtzeitig und sauber vereinbaren. Der Rechner zeigt, wie stark der Monatslohn sinken müsste, damit der Jahresdurchschnitt trotz Urlaubsgeld unter der Grenze bleibt. Rückwirkende oder rein formale Verschiebungen lösen das Problem aber nicht automatisch.
Ersetzt der Rechner die Meldung bei der Minijob-Zentrale?
Nein. Der Rechner ist eine Planungs- und Plausibilitätsrechnung. Für die Meldung zählt die konkrete vorausschauende Entgeltprognose des Arbeitgebers. Besonders bei Sonderzahlungen, mehreren Jobs, schwankenden Stunden oder unvorhersehbaren Zahlungen sollte die Lohnabrechnung fachlich geprüft werden.