Herstellungskosten-Gesamte Herstellungskosten des Gebäudes
1,5
Faktor-Berücksichtigt Modernisierungskosten
80
Lebensdauer-Angenommene Gebäudelebensdauer in Jahren
Empfohlene Instandhaltungsrücklage nach Gebäudealter
Gebäudealter
Peters'sche Formel
II. BV
Empfehlung
Bis 22 Jahre
0,80-1,00 €/m²/Mon.
0,59 €/m²/Mon.
0,80 €/m²/Mon.
22-32 Jahre
1,00-1,20 €/m²/Mon.
0,75 €/m²/Mon.
1,00 €/m²/Mon.
Über 32 Jahre
1,20-1,50 €/m²/Mon.
0,96 €/m²/Mon.
1,20 €/m²/Mon.
Sanierungsbedarf
1,50+ €/m²/Mon.
-
1,50+ €/m²/Mon.
Werte pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Tatsächlicher Bedarf kann je nach Gebäudezustand abweichen.
Häufig gestellte Fragen zum Instandhaltungsrücklage-Rechner
Was ist die Instandhaltungsrücklage?
Die Instandhaltungsrücklage ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rücklage für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie dient der Finanzierung von Reparaturen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum. Die Höhe wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.
Was ist die Peters'sche Formel?
Die Peters'sche Formel berechnet die Instandhaltungskosten als: 1,5 × Herstellungskosten / 80 Jahre. Der Faktor 1,5 berücksichtigt Modernisierungen. Ergebnis: Ca. 1,875 % der Herstellungskosten pro Jahr. Beispiel: 300.000 € Herstellungskosten = 5.625 € pro Jahr.
Was sagt die II. Berechnungsverordnung?
Die II. BV (§ 28 Abs. 2) empfiehlt: Gebäude bis 22 Jahre: 7,10 €/m²/Jahr. 22-32 Jahre: 9,00 €/m²/Jahr. Über 32 Jahre: 11,50 €/m²/Jahr. Diese Werte stammen aus der Verordnung und werden oft als Mindestwerte angesehen. In der Praxis können höhere Beträge nötig sein.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Empfehlung: 0,80-1,50 €/m²/Monat je nach Gebäudezustand und Alter. Bei 100 m² Wohnung: 80-150 € pro Monat. Ältere Gebäude brauchen mehr. Ein Gutachten kann den individuellen Bedarf ermitteln. Zu niedrige Rücklagen führen zu Sonderumlagen.
Was passiert bei zu niedriger Rücklage?
Ist die Rücklage zu niedrig, muss bei größeren Reparaturen eine Sonderumlage erhoben werden. Das kann mehrere Tausend Euro auf einmal bedeuten. Typische Kosten: Dachsanierung 30.000-80.000 €, Fassade 20.000-50.000 €, Heizungsaustausch 15.000-40.000 €.
Kann ich die Rücklage steuerlich absetzen?
Selbstnutzer können die Einzahlung in die Rücklage nicht als Werbungskosten absetzen. Bei tatsächlichen Arbeiten können aber Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen anteilig steuerlich relevant sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Vermieter setzen Einzahlungen in die Rücklage nicht sofort ab, sondern grundsätzlich erst die Entnahme für abziehbare Reparatur- oder Erhaltungsaufwendungen.
Was ist der Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung?
Instandhaltung: Erhalt des bestehenden Zustands (Reparaturen, Wartung). Die Kosten trägt die Rücklage. Modernisierung: Verbesserung über den Ursprungszustand hinaus (z. B. Aufzug nachrüsten, energetische Sanierung). Modernisierung erfordert meist eine Sonderumlage und kann seit der WEG-Reform 2020 mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 WEG).
Was passiert mit der Rücklage beim Wohnungsverkauf?
Die Instandhaltungsrücklage gehört der WEG, nicht dem einzelnen Eigentümer. Beim Verkauf geht der Anteil automatisch auf den Käufer über. Der Anteil an der Rücklage wird oft im Kaufpreis berücksichtigt. Eine Auszahlung an den Verkäufer ist nicht möglich.
Welche Eingaben gehören in den Instandhaltungsrücklage-Rechner?
Nutze die Eingaben, die der jeweilige Rechner abfragt. Prüfe Beträge, Daten und Annahmen getrennt, damit das Ergebnis nachvollziehbar bleibt.
Warum sollte ich die Eingaben beim Instandhaltungsrücklage-Rechner prüfen?
Kleine Eingabefehler können das Ergebnis stark verändern. Prüfe deshalb die wichtigsten Werte und rechne bei unsicheren Annahmen mit realistischen Alternativen.