Wie berechnet der Rechner Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer?
ƒSteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft
S=GewSt+KSt+SolZ
Variablen
GewSt
Gewerbesteuer-Gewerbesteuer-Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde.
KSt
Körperschaftsteuer-15 % des steuerlichen Einkommens im Modell.
SolZ
Solidaritätszuschlag-5,5 % auf die Körperschaftsteuer.
Rechenschritte für GmbH, UG und andere Kapitalgesellschaften
Die Tabelle zeigt, welche Steuerart an welcher Stelle des Modells entsteht.
Schritt
Standardfall
Einordnung
Gewerbeertrag vor Abrundung
125.000,00 €
Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen und Verlustabzug
Gewerbesteuer-Messbetrag
4.375,00 €
Kapitalgesellschaften haben keinen allgemeinen 24.500-€-Freibetrag
Gewerbesteuer
17.937,50 €
Messbetrag mal Hebesatz
Körperschaftsteuer
18.750,00 €
15 % auf das steuerliche Einkommen im Modell
Solidaritätszuschlag
1.031,25 €
5,5 % auf die Körperschaftsteuer
Gesamtsteuer vor Vorauszahlungen
37.718,75 €
Summe aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Soli
Das Modell ersetzt keine Körperschaftsteuererklärung. Verlustverrechnung, Organschaft, verdeckte Gewinnausschüttungen und Sonderfälle müssen separat geprüft werden.
Hebesatzwirkung auf die Gesamtbelastung
Die Körperschaftsteuer bleibt im Modell gleich. Der Hebesatz verändert nur die Gewerbesteuer und damit die Gesamtquote.
Fall
Hebesatz
Gewerbesteuer
KSt und Soli
Gesamtquote
Standardfall
410 %
17.937,50 €
19.781,25 €
30,18 %
Hoher Hebesatz
490 %
21.437,50 €
19.781,25 €
32,98 %
Kleiner Gewinn
410 %
4.305,00 €
4.747,50 €
30,18 %
Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht wie Personenunternehmen über § 35 EStG auf Einkommensteuer anrechnen.
Häufig gestellte Fragen zum Gewerbe- und Körperschaftsteuer-Rechner
Was berechnet der Gewerbesteuer-Körperschaftsteuer-Rechner?
Der Rechner schätzt die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft auf Unternehmensebene. Er verbindet Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl und Hebesatz mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Damit siehst du getrennt, welcher Teil aus der Gemeinde und welcher Teil aus Körperschaftsteuer entsteht.
Für welche Rechtsformen passt der Rechner?
Das Modell ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und vergleichbare Körperschaften gedacht. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist es nicht passend, weil dort Einkommensteuer und die mögliche Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG eine andere Rolle spielen.
Warum gibt es keinen 24.500-€-Freibetrag?
Der allgemeine Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben diesen Freibetrag nicht. Deshalb setzt der Rechner den Gewerbesteuer-Messbetrag ohne diesen Abzug an.
Ist die Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer abziehbar?
Nein. Die Gewerbesteuer ist bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns grundsätzlich keine abzugsfähige Betriebsausgabe. Der Rechner behandelt Gewinn, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer deshalb getrennt und zieht die Gewerbesteuer nicht noch einmal von der Körperschaftsteuer-Basis ab.
Warum ist der Hebesatz so wichtig?
Die Körperschaftsteuer ist im Modell bundesweit gleich. Die Gewerbesteuer hängt dagegen vom Hebesatz der Gemeinde ab. Zwei GmbHs mit gleichem Gewerbeertrag können deshalb unterschiedliche Gesamtsteuerquoten haben, wenn sie in Gemeinden mit unterschiedlichen Hebesätzen sitzen.
Was ist mit Ausschüttungen an Gesellschafter?
Ausschüttungen sind nicht Teil dieses Rechners. Der Rechner betrachtet nur die Kapitalgesellschaft selbst. Kapitalertragsteuer, Teileinkünfteverfahren, Abgeltungsteuer oder persönliche Einkommensteuer der Gesellschafter müssen separat berechnet werden.
Wie gehe ich mit Verlusten um?
Du kannst einen Gewerbeverlust-Abzug eintragen, wenn er für die Gewerbesteuer feststellbar ist. Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge, Mindestbesteuerung und gruppenbezogene Sonderfälle bildet der Rechner bewusst nicht vollständig ab. Bei Verlustsituationen ist der Steuerbescheid maßgeblich.
Welche Vorauszahlungen soll ich eintragen?
Trage Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen getrennt ein. Der Rechner zieht sie nur von der jeweiligen Steuerart ab und zeigt keine negative Steuer. Wenn Vorauszahlungen höher sind als die Modellsteuer, kann daraus in der Praxis eine Erstattung folgen.
Warum weicht der Rechner vom Steuerbescheid ab?
Der Steuerbescheid kann weitere Hinzurechnungen, Kürzungen, Zerlegungen, Verlustverrechnungen, Rundungen und Sonderfälle enthalten. Der Rechner ist eine transparente Vorrechnung mit den eingegebenen Hauptwerten, aber keine vollständige Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuererklärung.
Welche Unterlagen brauche ich für eine gute Schätzung?
Hilfreich sind BWA, Steuerbilanz, Gewinnermittlung, Unterlagen zu Hinzurechnungen und Kürzungen, der aktuelle Hebesatz, Gewerbesteuermessbescheid, Vorauszahlungsbescheide und Vorjahresbescheide. Je genauer diese Werte sind, desto brauchbarer ist die Schätzung.