KraftStG § 3d befreit reine Elektrofahrzeuge zeitlich. Danach greift KraftStG § 9 mit halbierter Gewichtsteuer.
Fall
Grundlage
Beispielbetrag
Einordnung
E-Auto in der Befreiung
Erstzulassung 2022, Steuerjahr 2026
0,00 €
E-Auto steuerbefreit
E-Auto nach Befreiung
2.200 kg zulässige Gesamtmasse
62,00 €
Gewichtsteuer halbiert und auf volle Euro abgerundet
Diesel mit Saison
1.998 cm³, 156 g/km, 6 steuerpflichtige Monate
156,00 €
Jahressteuer anteilig für 6 Monate
Die Gewichtsteuer nutzt die Stufen bis 2.000 kg, bis 3.000 kg und bis 3.500 kg je angefangene 200 kg.
Häufig gestellte Fragen zum Fahrzeugsteuer-Rechner
Für welche Fahrzeuge ist der Fahrzeugsteuer-Rechner gedacht?
Der Rechner ist auf Pkw mit Erstzulassung ab 01.07.2009 ausgelegt. Für Benzin- und Diesel-Pkw kombiniert er Hubraum und CO2-Wert nach KraftStG § 9. Für reine Elektrofahrzeuge bildet er die Steuerbefreiung nach KraftStG § 3d und die spätere halbierte Gewichtsteuer ab. Ältere Pkw vor 01.07.2009 brauchen Schadstoffklasse und eine andere Tariflogik.
Warum fragt der Rechner nach dem Zeitraum der Erstzulassung?
Der Zeitraum bestimmt den CO2-Freibetrag und bei neuen Pkw ab 2021 auch die progressive CO2-Staffel. Ein Pkw mit 120 g/km CO2 kann deshalb je nach Erstzulassung unterschiedlich besteuert werden. Der Rechner trennt die Zeiträume bewusst, weil ein einziger pauschaler Freibetrag bei der Kfz-Steuer fachlich falsch wäre.
Wie wird die Hubraumsteuer berechnet?
Bei Pkw mit Verbrennungsmotor zählt jeder angefangene 100-cm³-Block. Benziner werden mit 2 € je angefangene 100 cm³ berechnet, Diesel mit 9,50 €. Ein Benziner mit 1.600 cm³ kommt dadurch auf 32 € Hubraumsteuer. Ein Diesel mit 1.998 cm³ wird auf 20 angefangene Einheiten gerundet und kommt auf 190 €.
Wie funktioniert die progressive CO2-Komponente ab 2021?
Für Pkw ab 2021 bleiben 95 g/km frei. Danach laufen die Gramm in mehrere Stufen. Erst werden 96 bis 115 g/km mit 2 € angesetzt, dann 116 bis 135 g/km mit 2,20 €, anschließend folgen höhere Sätze. Beim Standardbeispiel mit 120 g/km entstehen 40 € für die erste Stufe und 11 € für die zweite Stufe.
Warum kann die Steuer trotz gleicher CO2-Angabe abweichen?
Die Kfz-Steuer hängt nicht nur vom CO2-Wert ab. Hubraum, Antrieb, Erstzulassungszeitraum und steuerpflichtige Monate verändern das Ergebnis. Zwei Fahrzeuge mit 120 g/km können unterschiedliche Steuerbeträge haben, wenn eines ein Diesel ist, mehr Hubraum hat oder in einen anderen Zulassungszeitraum fällt.
Was bedeutet steuerpflichtige Monate im Rechner?
Die steuerpflichtigen Monate bilden Saisonkennzeichen, unterjährige Zulassung oder Abmeldung ab. Der Rechner berechnet zuerst die Jahressteuer und verteilt sie dann auf 1 bis 12 Monate. Der anteilige Betrag wird wie bei der Jahressteuer auf volle Euro nach unten abgerundet, damit Saisonfälle nicht künstlich zu hoch ausfallen.
Wann ist ein E-Auto steuerfrei?
Reine Elektrofahrzeuge können nach KraftStG § 3d zeitlich befristet steuerfrei sein. Der Rechner nutzt dafür ein Jahresmodell mit zehn Jahren ab Erstzulassung und einer Begrenzung bis Ende 2035. Liegt das gewählte Steuerjahr in diesem Fenster, zeigt der Rechner 0 € an und setzt keine Gewichtsteuer an.
Was passiert beim E-Auto nach Ablauf der Befreiung?
Nach Ablauf der Befreiung zählt nicht Hubraum oder CO2, sondern die zulässige Gesamtmasse. Der Rechner berechnet die Gewichtsteuer je angefangene 200 kg und halbiert den Betrag für reine Elektrofahrzeuge. Bei 2.200 kg entstehen zuerst 124,52 €, nach der Halbierung 62,26 € und nach Abrundung 62 € Jahressteuer.
Welche Werte sollte ich aus der Zulassungsbescheinigung übernehmen?
Für Benziner und Diesel brauchst du Hubraum, CO2-Wert und das Datum der Erstzulassung. Für reine E-Autos ist vor allem die zulässige Gesamtmasse wichtig. Prospektwerte, Fahrzeugsuchportale oder grobe Modellangaben können abweichen. Für eine belastbare Rechnung sollten die amtlichen Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil I genutzt werden.
Warum ist das Ergebnis nicht automatisch der Steuerbescheid?
Der Rechner bildet die gesetzlichen Hauptregeln für Pkw ab, ersetzt aber keinen Bescheid des Hauptzollamts. Sonderfälle wie Oldtimer, Wohnmobile, ausländische Zulassungen, technische Umschreibungen, tagesgenaue Zulassung oder alte Schadstoffklassentarife können abweichen. Das Ergebnis ist deshalb eine fachlich nachvollziehbare Vorabberechnung.