Erstattung-250 €, 400 € oder 600 € je nach Strecke
d[km]
Distanz-Entfernung zwischen Abflug und Ziel
t≥3h
Ankunftsverzögerung-Mindestens 3 Stunden
Fluggastrechte nach EU-Verordnung 261/2004
Flugstrecke
Ab Verspätung
Entschädigung
Beispielstrecken
bis 1.500 km
2 Stunden
250 €
Köln-München, Berlin-Wien
1.500-3.500 km (EU)
3 Stunden
400 €
Frankfurt-Lissabon, Hamburg-Rom
1.500-3.500 km (Int.)
3 Stunden
400 €
München-Istanbul, Berlin-Tel Aviv
über 3.500 km
4 Stunden
600 €
Frankfurt-New York, München-Tokio
Gilt für Flüge ab EU-Flughäfen und Flüge von EU-Airlines in die EU. Bei 50 % kürzerer Verspätung kann Entschädigung halbiert werden.
Häufig gestellte Fragen zum Flugentschädigung berechnen
Wann habe ich Anspruch auf Flugentschädigung?
Anspruch besteht bei Verspätungen ab 3 Stunden, Flugausfällen oder Überbuchung, wenn die EU-Verordnung 261/2004 anwendbar ist. Der Flug muss von einem EU-Flughafen starten oder mit einer EU-Airline durchgeführt werden. Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Streiks der Flugsicherung oder Sicherheitsbedenken. Die Entschädigung beträgt 250-600 € je nach Flugstrecke und ist unabhängig vom Ticketpreis.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen: Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks der Flugsicherung oder Flughafenpersonal, Sicherheitsrisiken, politische Instabilität oder medizinische Notfälle. Technische Defekte, Crew-Probleme oder Streiks der eigenen Mitarbeiter gelten NICHT als außergewöhnlich. Airlines müssen beweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um Verspätungen zu vermeiden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugproblemen?
Die Entschädigung staffelt sich nach Flugdistanz: Kurzstrecke (bis 1.500 km) = 250 €, Mittelstrecke (1.500-3.500 km) = 400 €, Langstrecke (über 3.500 km) = 600 €, EU-Langstrecke = 400 €. Die Entschädigung gilt pro Person und ist unabhängig vom Ticketpreis. Bei Flugausfällen mit Ersatzbeförderung kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden, wenn die Ankunft nur 2-4 Stunden später erfolgt.
Welche zusätzlichen Rechte habe ich bei Flugproblemen?
Bei Verspätungen ab 2 Stunden: kostenlose Verpflegung, Telefonate/E-Mails. Ab 5 Stunden: Recht auf Rückerstattung statt Beförderung. Bei Übernachtung: Hotel und Transport. Bei Flugausfall: Umbuchung auf nächstmöglichen Flug oder Erstattung. Upgrade-Kosten sind erstattungsfähig bei Downgrade. Folgekosten müssen separat geltend gemacht werden. Behindertenbetreuung muss kostenlos gewährleistet werden.
Wie lange kann ich Flugentschädigung geltend machen?
Die Verjährungsfristen variieren je nach Land: Deutschland 3 Jahre, Österreich 3 Jahre, Schweiz 2 Jahre, andere EU-Länder 2-6 Jahre. Die Frist beginnt meist Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Wichtig: Belege sammeln (Bordkarten, Buchungsbestätigung, Verspätungsbestätigung). Anträge können direkt bei der Airline oder über spezialisierte Dienstleister gestellt werden.
Was muss ich bei Verspätungen am Flughafen tun?
Verspätung offiziell bestätigen lassen (Stempel, Bescheinigung), Belege für zusätzliche Kosten sammeln (Essen, Getränke, Hotel), Boardingpass und Buchungsbestätigung aufbewahren, Kontaktdaten von Mitreisenden notieren, angemessene Ausgaben tätigen. Nicht vorschnell Gutscheine oder Pauschalangebote der Airline akzeptieren. Informationen über Grund der Verspätung einholen und dokumentieren.
Wie unterscheiden sich Entschädigungen bei verschiedenen Flugtypen?
EU-Inlandsflüge: Vollständige EU-Verordnung anwendbar. Flüge in Drittländer: Nur bei Abflug aus EU oder EU-Airline. Anschlussflüge: Entschädigung nur bei einer Buchung und Gesamtverspätung >3h. Pauschalreisen: Zusätzliche Rechte nach Pauschalreisegesetz. Codeshare-Flüge: Ausführende Airline ist verantwortlich. Privatjets: EU-Verordnung nicht anwendbar. Charterflüge: Rechte können eingeschränkt sein.
Wie setze ich meine Ansprüche durch?
Zuerst direkt bei der Airline reklamieren (Online-Formular, E-Mail, Brief). Frist: 3 Jahre in Deutschland. Bei Ablehnung: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder nationale Durchsetzungsbehörde. Alternativ: Spezialisierte Dienstleister (behalten 20-40 % Provision). Gerichtsweg als letzte Option. Wichtig: Alle Belege sammeln und Fristen beachten. Rechtschutzversicherung prüfen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Kann ich den Rechner auf dem Smartphone nutzen?
Ja, der Rechner ist vollständig responsiv gestaltet und funktioniert auf allen Geräten - Desktop, Tablet und Smartphone. Die Bedienung wurde für Touchscreens optimiert.