Berechne deine Einspeisevergütung nach EEG 2026. Mit aktuellen Sätzen für PV-Anlagen bis 100 kWp
PV-Anlage Daten
Feste Einspeisevergütung nach EEG bis 100 kWp.
Deutschland: 850-1.050 kWh/kWp je nach Region
EEG-Vergütung 2026
Die hinterlegten Fördersätze der Bundesnetzagentur gelten für Inbetriebnahmen vom 01.02.2026 bis zum 31.07.2026. Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.
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Bundesnetzagentur-Fördersätze für Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026. Anlagen über 10 kWp werden anteilig nach Leistungsstufen vergütet. Vergütungssätze sinken halbjährlich um ca. 1 %. Bei Inbetriebnahme für 20 Jahre fest.
Wirtschaftlichkeit: Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung
Szenario
Jahresertrag (10 kWp)
Jährlicher Erlös/Ersparnis
Amortisation
Volleinspeisung
10.000 kWh
1.234 €
~12 Jahre
Eigenverbrauch 30 %
10.000 kWh
~1.655 €
~10 Jahre
Eigenverbrauch 50 %
10.000 kWh
~2.239 €
~8 Jahre
Eigenverbrauch 70 % (mit Speicher)
10.000 kWh
~2.823 €
~9 Jahre (inkl. Speicher)
Strompreis: 37,0 ct/kWh. Überschusseinspeisung: 7,78 ct/kWh. Anlagenkosten: ca. 15.000 € (10 kWp). Speicher: ca. 8.000 € zusätzlich.
Häufig gestellte Fragen zum Einspeisevergütungs-Rechner
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 nennt die Bundesnetzagentur bei Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh für Volleinspeisung. Für den Leistungsanteil bis 40 kW gelten 6,73 ct/kWh beziehungsweise 10,35 ct/kWh, bis 100 kW 5,50 ct/kWh beziehungsweise 10,35 ct/kWh. Entscheidend sind Inbetriebnahmedatum, Anlagentyp, Leistungsklasse und Einspeiseart.
Was ist der Unterschied zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch?
Volleinspeisung: Der gesamte Strom wird ins Netz eingespeist, höhere Vergütung. Eigenverbrauch (Überschusseinspeisung): du nutzt den Strom selbst, nur der Überschuss wird eingespeist, niedrigere Vergütung. Eigenverbrauch ist meist wirtschaftlicher.
Lohnt sich Volleinspeisung oder Eigenverbrauch mehr?
Rechnung: Eigenverbrauch ersetzt den Netzstrompreis, aktuell 37,0 ct/kWh. Volleinspeisung bis 10 kWp bringt im aktuellen Förderfenster 12,34 ct/kWh. Eigenverbrauch ist deshalb meist deutlich wertvoller. Ausnahme: Bei sehr großen Anlagen und niedrigem Eigenverbrauch kann Volleinspeisung interessant sein.
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Die EEG-Vergütung wird für das Inbetriebnahmejahr und 20 weitere Kalenderjahre gezahlt. Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und bleibt für diesen Förderzeitraum grundsätzlich konstant. Danach kommen Stromverkauf zu Marktpreisen, Direktvermarktung oder Eigenverbrauch infrage.
Was ist die 70 %-Regel?
Die 70 %-Regel begrenzte die Einspeisung auf 70 % der Anlagenleistung. Seit 2023 ist sie für Anlagen bis 25 kWp abgeschafft. Du kannst nun 100 % einspeisen. Für größere Anlagen gilt weiterhin: Smart-Meter oder Einspeisemanagement erforderlich.
Wie melde ich meine PV-Anlage an?
Anmeldung erforderlich bei: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) innerhalb eines Monats, Netzbetreiber vor Inbetriebnahme, Finanzamt für Umsatzsteuer-Entscheidung. Ohne Anmeldung keine Vergütung! Die Anmeldung kann online erfolgen.
Was passiert mit Altanlagen nach 20 Jahren?
Nach 20 Jahren endet die EEG-Vergütung. Optionen: Weiterbetrieb mit Eigenverbrauch (am lukrativsten), Marktprämienmodell (Strom an Direktvermarkter verkaufen, ca. 3-5 ct/kWh), Repowering (alte Module durch neue ersetzen). Die Anlage kann weiter betrieben werden.
Wie berechne ich meine jährliche Vergütung?
Formel: Jahresertrag (kWh) × Vergütungssatz (€/kWh). Beispiel: 10-kWp-Anlage mit 1.000 kWh/kWp Ertrag = 10.000 kWh. Bei Volleinspeisung: 10.000 × 0,1234 € = 1.234 € pro Jahr. Bei 30 % Eigenverbrauch: 7.000 kWh × 0,0778 € = 545 € plus Stromersparnis.
Was ist die Marktprämie?
Für Anlagen ab 100 kWp ist die Direktvermarktung mit Marktprämie Pflicht. Der Strom wird an der Börse verkauft, der Staat gleicht die Differenz zur festen Vergütung aus. Vorteil: Bei hohen Börsenpreisen kannst du mehr verdienen. Für kleine Anlagen optional.
Kann ich zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch wechseln?
Ja, ein Wechsel ist einmal jährlich möglich (zum 1.1.). Antrag beim Netzbetreiber. Sinnvoll bei veränderten Lebensumständen: Z. B. Wechsel zu Eigenverbrauch bei Anschaffung eines E-Autos oder Wärmepumpe. Die Vergütungssätze passen sich an.
Welche Standortdaten braucht der Einspeisevergütungs-Rechner?
Ausrichtung, Dachneigung, Verschattung, Modulfläche, Jahresverbrauch und Eigenverbrauchsanteil bestimmen das Ergebnis. Ohne diese Werte ist eine PV-Rechnung nur ein grober Vergleich.
Warum sollte ich Eigenverbrauch und Einspeisung getrennt betrachten?
Selbst verbrauchter Strom ersetzt teuren Netzstrom, eingespeister Strom bringt nur die Vergütung. Die Wirtschaftlichkeit hängt deshalb stark davon ab, wann der Strom im Haushalt gebraucht wird.