Häufig gestellte Fragen zum Zuzahlungsbefreiung-Rechner
Was ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen?
Die Belastungsgrenze ist der maximale Betrag, den du pro Jahr für Zuzahlungen bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, Hilfsmitteln und Fahrtkosten aufwenden musst. Sie beträgt 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 %. Darüber hinaus bist du von weiteren Zuzahlungen befreit.
Wer gilt als chronisch krank?
Als chronisch krank gilt, wer wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist. Die Bescheinigung stellt der behandelnde Arzt aus. Voraussetzung: mindestens 1 Jahr lang mindestens 1x pro Quartal Arztbesuch wegen derselben Krankheit, plus Pflegestufe oder GdB 60 oder kontinuierliche medizinische Versorgung.
Wie berechne ich mein anrechenbares Einkommen?
Angerechnet werden alle Bruttoeinkünfte des Haushalts: Gehalt, Renten, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte. Abgezogen werden Freibeträge: ca. 7.119 € für den ersten Angehörigen (Ehepartner) und ca. 9.756 € pro Kind (2026). Das verbleibende Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Belastungsgrenze.
Welche Zuzahlungen zählen zur Belastungsgrenze?
Alle Zuzahlungen der GKV zählen: Rezeptgebühren (max. 10 € pro Medikament), Krankenhausaufenthalt (10 € pro Tag, max. 28 Tage/Jahr), Fahrtkosten zu Behandlungen, Zahnersatz-Eigenanteil, Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen. Nicht dazu zählen: IGeL-Leistungen, rein kosmetische Behandlungen.
Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung?
Sammele alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen. Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist, stelle einen Antrag bei deiner Krankenkasse. Füge bei: Einkommensnachweise, Quittungen, ggf. Bescheinigung über chronische Erkrankung. Die Kasse stellt eine Befreiungskarte aus.
Gilt die Befreiung rückwirkend?
Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung für das restliche Kalenderjahr. Rückwirkende Erstattung ist möglich, wenn du nachweislich bereits mehr gezahlt hast als die Belastungsgrenze. Hebe daher alle Quittungen auf und beantrage frühzeitig.
Was ist bei Familien zu beachten?
Bei Familien werden alle Einkommen addiert und alle Zuzahlungen zusammengezählt. Kinder sind oft beitragsfrei mitversichert und haben keine eigenen Zuzahlungen. Die Freibeträge für Partner und Kinder senken das anrechenbare Einkommen erheblich, wodurch die Belastungsgrenze niedriger ausfällt.
Was passiert bei Einkommen unter der Grundsicherung?
Bei Grundsicherung, Bürgergeld oder Sozialhilfe richtet sich die Zuzahlungsgrenze in der Krankenversicherung nach der gesetzlichen Belastungsgrenze. Üblich sind 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 %. Bei Regelleistungsbezug wird dafür regelmäßig der maßgebliche Regelbedarf herangezogen, weshalb sich der Eurobetrag jährlich ändern kann. Antragsformulare erhältst du bei deiner Krankenkasse oder beim zuständigen Träger.
Welche Entgeltbestandteile gehören in den Zuzahlungsbefreiung-Rechner?
Relevant sind Grundlohn, regelmäßige Zulagen, Einmalzahlungen, Arbeitszeitmodell und Abrechnungszeitraum. Sachbezüge oder steuerfreie Zuschüsse sollten nur einfließen, wenn sie im konkreten Rechner vorgesehen sind.
Wie vermeide ich falsche Monatswerte im Zuzahlungsbefreiung-Rechner?
Monatswerte werden unsauber, wenn Wochenstunden, Teilzeitquote, Sonderzahlungen oder Fehlzeiten aus unterschiedlichen Zeiträumen stammen. Die Eingaben sollten deshalb aus derselben Abrechnung oder demselben Vertrag kommen.