Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
Art der Arbeit
Üblicher Zuschlag
Steuerfrei bis
SV-frei bis
Überstunden (allgemein)
25 %
Nicht steuerfrei
Nicht SV-frei
Nachtarbeit (20-6 Uhr)
25 %
25 %
25 %
Nachtarbeit (0-4 Uhr)
40 %
40 %
25 %
Sonntagsarbeit
50 %
50 %
50 %
Gesetzl. Feiertag
125 %
125 %
125 %
24.12. (ab 14 Uhr), 25./26.12.
150 %
150 %
150 %
1. Mai
150 %
150 %
150 %
Steuerfreiheit gilt nur bei Grundlohn bis 50 €/Stunde. Darüber hinaus anteilig steuerpflichtig
Häufig gestellte Fragen zum Zuschläge-Rechner
Welche Arten von Zuschlägen gibt es?
Es gibt verschiedene Lohnzuschläge: Überstundenzuschläge (meist 25 %), Nachtzuschläge (zwischen 22-6 Uhr, meist 25 %), Sonntagszuschläge (meist 50 %), Feiertagszuschläge (125-150 %), Schichtzuschläge und Erschwerniszuschläge. Die Höhe ist oft tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt.
Sind Zuschläge steuerfrei?
Bestimmte Zuschläge sind bis zu festgelegten Grenzen steuerfrei: Sonntagsarbeit (50 % bis 50 €/Tag), Feiertagsarbeit (125 % bis 125 €/Tag), Nachtarbeit (25 % bis 25 €/Tag). Diese Grenzen gelten pro Tag und Zuschlagsart. Darüber hinausgehende Beträge sind vollständig steuerpflichtig.
Wie berechnen sich Schichtzuschläge?
Schichtzuschläge variieren je nach Schichtmodell: Frühschicht meist 5-10 %, Spätschicht 10-15 %, Nachtschicht 20-30 %. Wechselschichtarbeit kann zusätzliche Zuschläge von 10-20 % haben. Die genauen Sätze sind meist tarifvertraglich oder betrieblich vereinbart.
Wann habe ich Anspruch auf Feiertagszuschläge?
Feiertagszuschläge stehen zu bei Arbeit an gesetzlichen Feiertagen (bundesweit oder regional). Der Zuschlag beträgt meist 100-150 % des Grundlohns. An Weihnachten und Neujahr sind oft höhere Zuschläge üblich. Wichtig: Der Tag muss für den Arbeitnehmer ein Feiertag sein.
Wie wirken sich Zuschläge auf Sozialversicherung aus?
Steuerfreie Zuschläge sind auch sozialversicherungsfrei bis zu den gesetzlichen Grenzen. Darüber hinausgehende und vollständig steuerpflichtige Zuschläge unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Dies betrifft Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Was ist bei der Dokumentation von Zuschlägen wichtig?
Führe genaue Aufzeichnungen: Arbeitszeiten mit Uhrzeiten, Art der Zuschlagsarbeit, Datum und Dauer. Lass dir Mehrarbeit schriftlich anordnen. Beachte die Steuerfreiheitsgrenzen pro Tag und Zuschlagsart. Diese Dokumentation ist wichtig für Lohnabrechnung und Steuerprüfungen.
Können Zuschläge kumuliert werden?
Ja, Zuschläge können sich addieren, wenn mehrere Zuschlagsgründe gleichzeitig vorliegen. Beispiel: Nachtarbeit an einem Sonntag kann sowohl Nachtzuschlag als auch Sonntagszuschlag auslösen. Die Steuerfreiheit gilt dann für jeden Zuschlag separat bis zu seiner Grenze. Ob Zuschläge kumuliert werden dürfen, hängt vom Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab.
Wie wirkt sich Krankheit auf Zuschlagsansprüche aus?
Bei Krankheit während geplanter zuschlagspflichtiger Arbeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zuschläge. Die Entgeltfortzahlung umfasst nur das regelmäßige Arbeitsentgelt. Ausnahme: Wenn Zuschläge regelmäßig anfallen (z. B. bei dauerhafter Schichtarbeit), können sie als Teil des Durchschnittsverdienstes berücksichtigt werden.
Was sind Erschwerniszuschläge?
Erschwerniszuschläge werden für besonders belastende Arbeitsbedingungen gezahlt: Schmutzarbeit, Hitze-/Kältearbeit, Arbeit mit gefährlichen Stoffen, Arbeiten in großen Höhen oder unter beengten Verhältnissen. Die Höhe ist meist tariflich geregelt und beträgt zwischen 5 % und 25 %. Anders als Zeit-Zuschläge sind Erschwerniszuschläge nicht steuerfrei.
Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Zuschläge?
Ja, Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Zuschläge wie Vollzeitkräfte, wenn sie unter zuschlagspflichtigen Bedingungen arbeiten (Nacht, Sonntag, Feiertag). Die Berechnung erfolgt auf Basis des anteiligen Stundenlohns. Eine Benachteiligung von Teilzeitkräften bei Zuschlägen wäre ein Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz.