Zahnersatz-Härtefall-Rechner
Prüfe die Härtefallgrenze und berechne den strengen oder gleitenden Zuschuss nach § 55 SGB V mit den exakten Beträgen aus deinem Heil- und Kostenplan
Angaben zur Härtefallprüfung
Setze den Haken nur bei einer in § 55 Absatz 2 SGB V genannten Leistung oder Heimunterbringung, z. B. Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach SGB II, BAföG oder SGB-III-Ausbildungsförderung.
Addiere deine Einnahmen und die Einnahmen der berücksichtigten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.
Berücksichtige Ehe- oder Lebenspartner und familienversicherte Kinder im gemeinsamen Haushalt.
Übernimm den einfachen Festzuschuss ohne Bonus aus dem Heil- und Kostenplan. Dieser Betrag steuert die gleitende Formel.
Übernimm den bewilligten regulären Betrag einschließlich deines Bonus. Ohne Bonus entspricht er dem Festzuschuss von 60 %.
Übernimm den Härtefallbetrag aus dem Heil- und Kostenplan. Er begrenzt die Gesamtleistung bei höherwertiger Versorgung.
Nutze für die endgültige Prüfung den Rechnungsbetrag. Mit dem Heil- und Kostenplan bleibt das Ergebnis vorläufig.
Dein geschätzter Festzuschuss
Gib die Werte aus dem Heil- und Kostenplan ein.
So rechnet § 55 SGB V
Die Einkommensgrenze beträgt 40 % der monatlichen Bezugsgröße. Für den ersten berücksichtigten Angehörigen kommen 15 % der Bezugsgröße hinzu, für jeden weiteren 10 %.
Oberhalb der Grenze zieht die Krankenkasse das Dreifache der Einkommensüberschreitung vom einfachen Festzuschuss ohne Bonus ab. Eine feste allgemeine obere Einkommensgrenze gibt es nicht.
Der reguläre Betrag enthält einen bewilligten Bonus. Im strengen Härtefall wird der Bonus nicht zusätzlich auf den Härtefallbetrag aufgeschlagen.
Im strengen Härtefall deckt die Kasse die tatsächlichen Kosten der reinen Regelversorgung. Bei einer gleich- oder andersartigen Versorgung bleibt der Zuschuss auf den Härtefallbetrag aus dem Heil- und Kostenplan begrenzt.
Wichtiger Hinweis
Das Ergebnis ist eine Schätzung nach deinen Eingaben. Deine Krankenkasse prüft die anrechenbaren Einnahmen, Angehörigen, Nachweise, Festzuschussbeträge und tatsächlichen Kosten. Den gleitenden Zuschuss kann sie wegen der Kostenbegrenzung erst mit der endgültigen Rechnung verbindlich bestimmen.