Großvieheinheiten-Gesamte Vieheinheiten des Betriebs
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Anzahl Tiere-Stückzahl pro Tierart
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GV-Faktor-Umrechnungsfaktor (1 GV = 500 kg)
Umrechnungsfaktoren Großvieheinheiten (GV)
Tierart
GV-Faktor
kg N/Tier/Jahr
Milchkuh (8.000 kg Milch)
1,2
120
Mutterkuh
1,0
80
Mastbulle (bis 2 Jahre)
0,6
45
Mastschwein
0,12
11,7
Zuchtsau mit Ferkeln
0,3
28
Schaf (Mutterschaf)
0,1
9
Legehenne
0,004
0,73
Masthuhn
0,003
0,48
Pferd (Großpferd)
1,1
51
Ziege
0,08
7
1 GV = 500 kg Lebendgewicht. N-Werte nach Düngeverordnung 2020.
Häufig gestellte Fragen zum Vieheinheiten-Rechner
Was ist eine Großvieheinheit (GV)?
Eine Großvieheinheit (GV) ist eine Maßeinheit für den Viehbestand. 1 GV entspricht einem 500 kg schweren Rind. Andere Tierarten werden über Umrechnungsfaktoren in GV umgerechnet. Eine Milchkuh entspricht 1,0 GV, ein Mastschwein 0,12 GV, ein Schaf 0,1 GV.
Wofür brauche ich Vieheinheiten?
GV werden benötigt für: Berechnung des Viehbesatzes pro Hektar (GV/ha), Einhaltung der Düngeverordnung (max. 170 kg N/ha), Genehmigungsverfahren nach BImSchG, steuerliche Bewertung in der Landwirtschaft, Beantragung von Förderungen (z. B. Agrarumweltmaßnahmen).
Wie viele GV sind pro Hektar erlaubt?
Die Düngeverordnung begrenzt die Stickstoffausbringung auf 170 kg N/ha/Jahr. Das entspricht je nach Tierart ca. 2-3 GV/ha. Ökologische Betriebe sind oft auf 2 GV/ha begrenzt. Die genaue Grenze hängt vom Stickstoffanfall pro GV ab.
Wie wird der Umrechnungsfaktor bestimmt?
Der Umrechnungsfaktor basiert auf dem Lebendgewicht des Tieres geteilt durch 500 kg. Eine 600 kg Milchkuh = 1,2 GV. Ein 120 kg Mastschwein = 0,24 GV. Für die Düngeverordnung gelten zusätzlich spezifische Stickstoff-Ausscheidungswerte pro Tierart.
Was ist der Unterschied zwischen GV und GVE?
GV (Großvieheinheit) und GVE (Großvieheinheit) sind dasselbe. In Österreich wird meist GVE, in Deutschland GV oder VE (Vieheinheit) verwendet. Alle basieren auf dem Referenzgewicht von 500 kg. Der englische Begriff ist LSU (Livestock Unit).
Welche Umrechnungsfaktoren gelten für Geflügel?
Legehenne: 0,004 GV (ca. 2 kg). Masthuhn: 0,003 GV. Pute/Truthahn: 0,02 GV. Mastente: 0,005 GV. Gans: 0,01 GV. 250 Legehennen entsprechen also ca. 1 GV. Die Werte können je nach Regelwerk leicht variieren.
Wie berechne ich den Stickstoffanfall meines Betriebs?
Der N-Anfall wird pro Tierart berechnet: Milchkuh (8.000 kg Milch) ≈ 120 kg N/Jahr. Mastschwein ≈ 11,7 kg N/Platz/Jahr. Legehenne ≈ 0,73 kg N/Platz/Jahr. Summe aller Tierarten ergibt den betrieblichen N-Anfall, der auf die verfügbare Fläche verteilt werden muss.
Was ist der Viehbesatz?
Der Viehbesatz (GV/ha) ist das Verhältnis der gehaltenen Vieheinheiten zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Ein niedriger Besatz (unter 1,5 GV/ha) gilt als extensiv, über 2,5 GV/ha als intensiv. Für viele Fördermaßnahmen gibt es Obergrenzen beim Viehbesatz.
Gelten für Pferde andere Umrechnungsfaktoren?
Ja: Großpferd (über 600 kg) = 1,1 GV. Kleinpferd/Pony (300-600 kg) = 0,7 GV. Fohlen = 0,5 GV. Zuchtstute mit Fohlen = 1,4 GV. Bei der Dungausbringung auf Grünland gelten für Pferde weniger strenge Regeln als für Rinder, da Pferdekot weniger Stickstoff enthält.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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