Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein gemeinsamer Anwalt - erhebliche Kostenersparnis!
Häufig gestellte Fragen zum Scheidungskosten-Rechner
Wie setzen sich Scheidungskosten zusammen?
Scheidungskosten bestehen aus: Gerichtskosten (Gebühren nach GKG), Anwaltskosten (Gebühren nach RVG), ggf. Kosten für Versorgungsausgleich, Gutachter oder Mediation. Bei einvernehmlicher Scheidung mit einem Anwalt sind die Kosten am niedrigsten.
Was ist der Verfahrenswert bei einer Scheidung?
Der Verfahrenswert ist die Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltskosten. Berechnung: 3 Monatsnettoeinkommen beider Partner + 5 % vom Vermögen über 30.000 € + 10 % Zuschlag bei Versorgungsausgleich. Mindestens 3.000 €.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt (einer der Partner). Kosten bei Verfahrenswert 15.000 €: ca. 1.700 € Gerichtskosten + 1.700 € Anwalt = ca. 3.400 € gesamt. Die Kosten werden meist geteilt.
Was kostet eine streitige Scheidung?
Bei streitiger Scheidung benötigt jeder Partner einen Anwalt. Kosten bei Verfahrenswert 15.000 €: ca. 1.700 € Gericht + 2 × 1.700 € Anwälte = ca. 5.100 € gesamt. Bei Streit über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen noch höher.
Was ist der Unterschied zwischen Gerichts- und Anwaltskosten?
Gerichtskosten: Gebühren des Familiengerichts nach GKG (Gerichtskostengesetz). Anwaltskosten: Honorar des Rechtsanwalts nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, aber mit unterschiedlichen Gebührentabellen.
Gibt es Prozesskostenhilfe bei Scheidung?
Ja, bei geringem Einkommen und Vermögen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden. Das Gericht übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Rückzahlung möglich, wenn sich finanzielle Situation verbessert.
Grundsätzlich trägt jeder seine Anwaltskosten selbst. Gerichtskosten werden meist geteilt. Bei einvernehmlicher Scheidung oft 50:50 Aufteilung aller Kosten. Bei streitiger Scheidung kann das Gericht die Kostenverteilung anders regeln.
Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Seit 2013 sind Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen absetzbar (§ 33 EStG). Ausnahme: Nur wenn die Existenzgrundlage gefährdet ist – kommt praktisch nie vor. Anwaltskosten für Unterhalt können ggf. absetzbar sein.
Was kostet eine Online-Scheidung?
Online-Scheidung ist keine eigene Form, nur Kommunikation per Internet. Die Kosten sind identisch zur normalen einvernehmlichen Scheidung. Manche Anbieter werben mit Pauschalen, aber gesetzliche Gebühren gelten trotzdem. Preisvergleich lohnt sich.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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