Berechne eine Zwei-Wochen-Frist ab deinem Startdatum rechtssicher nach § 193 BGB. Mit Auswahl von Bundesland und Feiertagen sowie dem genauen Fristende.
Zwei-Wochen-Frist planen
Das genaue Fristende inklusive Feiertagsverschiebung nach § 193 BGB.
Enddatum der Zwei-Wochen-Frist
Rechnerisches Ende, angepasstes Fristende, Zählstrecke und Erinnerung
Trage Startdatum, Zählweise, Bundesland und Erinnerungsabstand ein.
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Die Beispiele zeigen, warum die Starttag-Frage vor der Feiertagsprüfung geklärt werden muss.
Fall
Start
Rechnerisch
Enddatum
Auslösender Tag zählt nicht
18.05.2026, Montag
01.06.2026, Montag
01.06.2026, Montag
Starttag zählt als Tag 1
18.05.2026, Montag
31.05.2026, Sonntag
01.06.2026, Montag
Wochenende plus Feiertag
10.05.2026, Sonntag
24.05.2026, Sonntag
26.05.2026, Dienstag
Nur Kalendertag ohne Verschiebung
10.05.2026, Sonntag
24.05.2026, Sonntag
24.05.2026, Sonntag
Stand Mai 2026. Der Rechner nutzt Kalenderlogik nach §§ 187, 188 und 193 BGB als Orientierung. Sonderfristen und Zugangsnachweise bleiben gesondert zu prüfen.
BGB-Prüfung im Rechner
Die Tabelle trennt Fristbeginn, Fristende und Verschiebung. So bleibt sichtbar, welcher Teil der Berechnung das Ergebnis verändert.
Regel
Rechnerlogik
Beispiel
§ 187 Abs. 1 BGB
Der Ereignistag bleibt außerhalb der Zählstrecke.
Zustellung am Montag, erster gezählter Tag ist Dienstag.
§ 187 Abs. 2 BGB
Der Beginn eines Tages zählt als erster Fristtag.
Start ab Montag, Montag ist Tag 1.
§ 188 BGB
Die Wochenfrist endet grundsätzlich am entsprechenden Wochentag.
Im Standardfall endet die Frist am 01.06.2026.
§ 193 BGB
Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag am letzten Tag verschieben auf den nächsten Werktag.
24.05.2026 wird in NRW auf 26.05.2026 verschoben.
Häufig gestellte Fragen zum Zwei-Wochen-Frist-Rechner
Was berechnet der Zwei-Wochen-Frist-Rechner?
Der Rechner bestimmt das Enddatum einer Zwei-Wochen-Frist aus Startdatum, Zählweise, Bundesland und Feiertagsprüfung. Er zeigt das rechnerische Ende, ein möglich verschobenes Fristende nach § 193 BGB, die Zählstrecke und ein Erinnerungsdatum.
Sind zwei Wochen immer 14 Kalendertage?
Ja, zwei Wochen entsprechen 14 Kalendertagen. Entscheidend ist aber, ob der auslösende Tag mitzählt. Bei Ereignisfristen beginnt die Zählung häufig am Folgetag. Wenn der Starttag als erster Fristtag zählt, liegt das rechnerische Ende einen Tag früher.
Wann zählt der Ereignistag nicht mit?
Wenn für den Fristbeginn ein Ereignis oder ein Zeitpunkt im Lauf eines Tages maßgeblich ist, wird dieser Tag nach § 187 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht mitgerechnet. Typische Beispiele sind Zugang, Zustellung oder Bekanntgabe. Der konkrete Text der Frist bleibt trotzdem maßgeblich.
Wann zählt der Starttag als erster Tag?
Der Starttag zählt mit, wenn der Beginn eines Tages für den Anfang der Frist maßgeblich ist. Dann wird dieser Tag nach § 187 Abs. 2 BGB mitgerechnet. Der Rechner bietet diese Zählweise ausdrücklich an, weil sie das Enddatum um einen Kalendertag verschiebt.
Was passiert, wenn das Fristende auf Samstag oder Sonntag fällt?
Wenn § 193 BGB anwendbar ist, tritt bei Samstag, Sonntag oder gesetzlichem Feiertag der nächste Werktag an die Stelle des letzten Tages. Der Rechner zeigt deshalb das rechnerische Ende und das angepasste Ende getrennt.
Warum fragt der Rechner nach dem Bundesland?
Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland regional unterschiedlich. Für § 193 BGB kommt es auf den anerkannten Feiertag am passenden Ort an. Das Bundesland hilft dem Rechner, Feiertage wie Fronleichnam, Reformationstag oder Heilige Drei Könige korrekt einzuordnen.
Was ist der Unterschied zwischen Fristende und Erinnerung?
Das Fristende ist der letzte relevante Tag der Berechnung. Die Erinnerung liegt vorher und soll verhindern, dass Unterlagen, Versand oder Rückfragen erst am letzten Tag erledigt werden. Wenn die Erinnerung auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, zieht der Rechner sie auf einen vorherigen Werktag.
Berücksichtigt der Rechner Uhrzeiten?
Nein. Der Rechner arbeitet mit Kalendertagen. Uhrzeiten, elektronische Portale, Briefkästen, Geschäftsstellen und Annahmeschluss können praktisch wichtiger sein als das Datum allein. Bei Zugangserfordernissen sollte das Ergebnis deshalb nicht bis zum letzten Moment ausgereizt werden.
Kann ich mit dem Rechner eine Behördenfrist sicher berechnen?
Der Rechner hilft bei der Kalenderlogik, ersetzt aber keine Prüfung der konkreten Vorschrift. Viele Behördenfristen verweisen auf die BGB-Fristregeln, können aber Sonderregeln oder Hinweise enthalten. Entscheidend sind Bescheid, Zustellung, Bekanntgabe und die anwendbare Norm.
Kann ich mit dem Rechner eine arbeitsrechtliche Frist berechnen?
Für eine grobe Kalenderprüfung ja, für eine verbindliche Bewertung nein. Arbeitsrechtliche Fristen hängen oft an Zugang, Schriftform, Tarifvertrag, Probezeit, Wochenenden und Nachweisbarkeit. Der Rechner zeigt, wo das Kalenderdatum liegt, nicht ob eine Erklärung rechtlich wirksam ist.
Was sollte ich vor dem letzten Tag erledigen?
Kläre Startdatum, Zählweise, Zugangserfordernis, Versandweg, Nachweis und mögliche Sonderregel. Wenn eine Erklärung beim Empfänger eingehen muss, sollte sie nicht erst am letzten Tag losgeschickt werden. Das Erinnerungsdatum ist dafür der praktischere Planungspunkt.
Was ist der Unterschied zum 14-Tage-Rechner?
Ein 14-Tage-Rechner verschiebt meistens nur ein Datum. Der Zwei-Wochen-Frist-Rechner ist auf Fristen ausgelegt und trennt Starttag, rechnerisches Ende, Prüfung nach § 193 BGB, Bundesland, Erinnerung und Prüfpunkte. Dadurch erkennst du, welcher Teil das Ergebnis verändert.